1. Allgemeines Alle Angebote und Lieferungen unterliegen den nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie im voraus uns schriftlich bestätigt wurden.
2. Preise Schriftlich oder mündlich offerierte Preise können nur dann aufrechterhalten bleiben, wenn auch die in der Offerte genannten Mengen unverändert bestellt werden. Im übrigen behalten wir uns Preisänderungen ausdrücklich vor. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwert- steuer ab Werk.
3. Zahlungsbedingungen Die Fakturen sind innert 30 Tagen rein netto zahlbar. Nach Ablauf der 30 Tage ist unsere Firma berechtigt, den Kunden durch Ansetzung einer Zahlungsfrist in Verzug zu setzen und ab Frist- ablauf Verzugszins und Spesen zu berechnen. Art. 107 OR bleibt vorbehalten.
4. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen Eigentum des Verkäufers. Wird die Ware vor der Bezahlung weiterveräussert, so tritt der Käufer schon mit Abschluss des Geschäftes mit dem Verkäufer die Forderung aus der Weiterveräusserung in Höhe des nicht bezahlten Lieferpreises an den Verkäufer ab, ohne dass es einer besonderen Abtretungserklärung bedarf. Kosten von evtl. Inkasso trägt der Käufer. Bei Abnahmeverzug durch den Käufer ist der Verkäufer zur sofortigen Weiterveräusserung der Ware berechtigt. Zugesagte Lieferungen kann der Verkäufer stornieren, sofern am Liefertage nicht alle fälligen Rechnungsbeträge bezahlt oder die Auskünfte über den Käufer in finanzieller Hinsicht nicht zufriedenstellend sind.
5. Spedition, Porto- und Frachtkosten Die Lieferung erfolgt auf Gefahr und Risiko des Käufers. Nutzen und Schaden gehen an den Käufer bei der Übernahme ab Werk über. Die Ware wird nur in Original-Verpackungseinheiten geliefert. Für die Schweiz gilt Franko Lieferung, frei Trottoir oder Laderampe, ab CHF. 800.- Netto Faktura- Wert. Unter diesem Fakturawert wird ein Transportkostenanteil von CHF 58. – , pro Palette oder CC Container, berechnet. Bei Postversand in der Schweiz wird ein Versandkostenanteil von CHF 5. – sowie das effektive Porto berechnet. Für Post- Express, sowie den Versand von der Schweiz ins Ausland, werden jeweils die effektiven Frachtkosten, LSVA / Maut- und Zoll / Verzollungs-Gebühren weiterverechnet.
6. Nutzen und Gefahr Reklamationen über fehlende Waren oder Beschädigungen sind sofort bei Empfang der Ware beim Spediteur anzubringen. Bei Selbstabholung gilt die Ware durch Unterschrift des Chauffeurs als anerkannt, und der Abholer trägt das Schadenrisiko. Beanstandungen werden nur geprüft, wenn sie spätestens 5 Arbeitstage nach Erhalt der Ware schriftlich erhoben werden. Bei Pflanzen beträgt die Frist 3 Arbeitstage. Die im Katalog gezeigten Abbildungen sind Fotos einzelner Stücke. Geringfügige Abweichun- gen in Mass und Form sowie der Farbgebung geben kein Recht zu Beanstandungen. Die Haftung erstreckt sich nur auf das gelieferte Material. Weitergehende Gewährleistungen sind ausgeschlossen.
7. Umfang der Lieferpflicht Die Angabe der voraussichtlichen Lieferfrist erfolgt unverbindlich. Wir sind um deren Einhaltung bemüht. Bei Vorliegen höherer Gewalt sowie anderer nicht durch uns verschuldeten Umstände lehnen wir jeden Ersatzanspruch für nicht oder verspätet ausgeführte Lieferungen ab. Als höhere Gewalt gelten vor allem gänzliche oder teilweise Stilllegung unserer Lieferwerke, Mobilmachung, Krieg, Streik, Feuer, das Inkrafttreten von Einfuhrverboten usw. Produktenänderungen werden ohne vorherige Ankündigung im Sinne des technischen Fortschrittes vorgenommen.
8. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten aus den vertraglichen Beziehungen zwischen unseren Kunden und unserer Firma gilt als stillschweigend vereinbart, dass für deren Beurteilung örtlich und sachlich der Gerichtsstand Konolfingen in 3082 Schlosswil zuständig sein soll.
CH– 3112 Allmendingen, 01.11.2004 Hydroflor Innenbegrüngs AG
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